Antwort von ICH-PARKE-BILLIGER:
Sehr geehrter Herr Strumann,
vielen Dank für die Bewertung unseres Parkplatzanbieters.
Anbei senden wir Ihnen einen Auszug der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus denen hervorgeht, dass ein Umparken gestattet ist.
"Dem Anbieter ist es gestattet das Fahrzeug auf nahe gelegene Parkgelände zu überführen und zu parken."
Beste Grüße
Ihr ICH-PARKE-BILLIGER-TEAM
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