Antwort vom Betreiber:
Es kommt hin und wieder mal vor, dass Mitarbeiter versuchen Gelder zu unterschlagen. Um dieses prüfen zu können wurden Sie vom Niederlassungsleiter angerufen und befragt. Eine doppelt Bezahlung kann nicht erfolgen, selbst wenn Sie keine sogenannte Quittung vorlegen können. Da grundsätzlich bei Anreise bezahlt wird, wird keiner bei der Abholung bezahlen müssen. Selbst wenn ein Mitarbeiter es versäumt am Tag Ihrer Anreise die Parkgebühren von dem Kunden zu kassieren, wird dem Mitarbeiter dieser Betrag abgezogen, da das Kassieren vor Ort zu einer seiner zu erfüllenden Aufgaben zählt. Jede Buchungsbestätigung wird nach Bezahlung abgestempelt, da jeder Mitarbeiter über seinen eigenen Stempel inkl. einem internen Code verfügt, kann von unserer Seite geprüft werden, ob kassiert wurde und wer kassiert hat, sollte kein Stempel in Ihrer Bestätigung erfolgen, ist das ein verschulden des Mitarbeiters und nicht Ihrer. Zudem werden zusätzlich zu Ihrer Buchungsbestätigung, nur auf verlangen eine Quittung ausgestellt. Hätten Sie beispielsweise den Stellplatz nicht in Anspruch genommen, hätten wir diese intern als No Show gemeldet, somit wäre Ihre Bestätigung gegenstandlos gewesen und würde in unserer Buchhaltung nicht aufgeführt werden. Ich hoffe ich konnte Ihnen und anderen Kunden den Ablauf in unserem Betrieb nahe bringen.
Antwort vom Betreiber:
Danke für die Bewertung. Wir hoffen, dass Sie auf Ihrer Rückreise eine angenehme Weiterfahrt hatten. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und würden uns freuen, demnächst Sie und Ihre Bekannten bei uns Begrüßen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Parkhalle-Langenhagen Team
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