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Antwort vom Betreiber:
Sehr geehrter Herr Kronen,
dass das Fahrzeug vor Abgabe abfotografiert werden muss steht unübersehbar am Eingangstor sowie fett markiert in unseren AGB. Mal abgesehen hiervon, kann direkt vor Ort festgestellt werden, ob der Schaden auf einem Parkgelände erfolgt ist oder nicht. Eine nachträgliche Schadensmeldung nachdem mehrere Tage vergangen sind, lässt eine solche Überprüfung leider nicht mehr zu. Eine Bewertung 3 Monate später hilft da auch nicht weiter.
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